Fischen am Irrsee
Anglerpauschalen vom Dorferwirt
Der Dorferwirt
ist durch seine einmalige Lage direkt am Irrsee mit großem eigenem Badeplatz, Ruderbooten, usw. bestens geeignet für den Anglerurlaub.
Wenn Sie ein Boot zur Alleinbenützung wollen, beträgt die Tagesmiete € 25,– , die Wochenmiete € 95,– Boote werden nur an Hotelgäste vermietet.
Tiefkühlraum im Haus.
Unsere Anglerpauschalen
April – Juni + September – Oktober
Mit Verpflegung:
- 7 Tage Übernachtung im Doppel-oder Einzelzimmer mit reichhaltigem Frühstück
- Ruderboot zur Alleinbenützung für 2 Fischer
- Begrüßungsdrink
Angebotspreis pro Person
im Doppelzimmer € 440,–
im Einzelzimmer € 565,–
Die Zimmer befinden sich in der Dependance, kleinere Zirbenzimmer (19 m2)
mit Balkon und direktem Seeblick bzw. falls verfügbar, im Haupthaus
im Doppelzimmer de Luxe im Haupthaus € 540,–
Für Selbstversorger
- 7 Tage Appartement – ohne Verpflegung und ohne Zwischenreinigung
- Ruderboot zur Alleinbenützung für 2 Fischer
- Begrüßungsdrink
Angebotspreis pro Person € 460,–
Unterbringung in einem unserer 2-Pers. Appartement
Mindestbelegung bei Appartement: 2 Pers.
Frühstück kann dazu gebucht werden. € 17,– pro Pers. und Tag
Die Preise verstehen sich ohne Lizenzbuch und ohne Fischerkarte. Das Lizenzbuch erhalten Sie beim Landesfischereiverband und die Fischerkarte bei einer der Ausgabestellen am Irrsee.
LIZENZPREISE:
Normalpreis | Jugendliche (12 – 18 Jahre) | |
Tageslizenz( 24 Std.) | € 53 | € 12 |
1 – Woche Lizenz | € 116 | € 35 |
Lizenzbuch | € 25 | € 25 |
Konsortium Zeller (Irr-)See Betriebsordnung ( Auszug)
Was braucht der Sportfischer um fischen zu dürfen?
- Fischereilegitimation ( Fischerprüfung) nur damit erhalten Sie Ihre Fischerkarte
- Fischerkarte
- Lizenzbuch
- Lizenz
- Fangliste
Womit darf man fischen?
Es dürfen 3 Angelruten mit je einem Köder verwendet werden. Maränenfischen ist grundsätzlich nur mit einer Rute und maximal 6 Nymphen gestattet. Die Verwendung einer Handdaubel (1x1m) zum Köderfischfang ist erlaubt. Für das Aufstellen der 3 Angelruten stehen höchstens 30 m Uferlänge zur Verfügung. Im Wasser oder auf unbesetzten Booten dürfen keine Angelruten verankert werden. Die Angelrute(n) bzw. -geräte sind vom Lizenznehmer persönlich zu beaufsichtigen. Der Schwimmer/Marker/die Futterboje darf nicht mehr als 30 Meter vom Ufer oder Boot entfernt ausgesetzt werden. Schwimmer/Marker/Futterbojen müssen beaufsichtigt sein und sind nach dem Fischen unverzüglich zu entfernen. Pro Angler sind nicht mehr als zwei Marker erlaubt.
Was ist nicht erlaubt:
- Lebende Köderfische (§ 32, Abs. 5 des OÖ. Landesfischereigesetzes)
vom 1.Nov. bis 31.Jan. die Verwendung der Hegene (Paternoster). - Die Verwendung einer Handdaubel (1x1m) zum Köderfischfang, Legschnüre oder Netze aller Art.
- Im Mai ist das Grund und Schwimmerfischen auf alle Karpfenartigen verboten. Ausgenommen ist das Grundfischen auf Hecht mit ganzen toten Köderfischen ab einer Köderfischgröße von mindestens 15 cm. (Fischfetzen sind im Mai verboten) (Fischfetzen sind ausschließlich im Mai
verboten) - Für Fischfetzen gilt kein Größenlimit.
Sonderbrittelmaße:
Abweichend von den gesetzlichen Brittelmaßen gelten für
- Hecht 60 cm Sonderschonzeit: Hecht ab 1.Februar bis 30. April
- Maränen (Reinanke) 36 cm Sonderschonzeit: Maränen (Reinanken) ab 1.11. bis 31.Jänner
- Zander 50 cm Forelle 50 cm Karpfen 40 cm
Allgemeines:
Ein Echolot darf weder mitgeführt noch verwendet werden.
Pro Tag dürfen nicht mehr als insgesamt 4 Stück Maränen (Reinanken), sowie 2 Stück Karpfen,
Hechte, Waller und eine Seeforelle oder ein Zander aus dem Gewässer entnommen werden.
Gefangene maßige Maränen müssen entnommen werden. Wenn 4 Stück Maränen und/oder 2
Karpfen, Hechte, Waller und/oder eine Seeforelle/Zander pro Tag, oder 10 Stück Brachsen
entnommen wurden, ist das Fischen auf diese Fischart sofort einzustellen Bei der Fischerei auf
Maränen dürfen keine kleineren Haken als # 14 verwendet werden (kleiner bedeutet 16, 18 ….)
Gefangene Fische dürfen nicht veräußert, umgesetzt, oder gegen Naturalersatz eingetauscht werden.
Kinder unter 12 Jahren benötigen ein gültiges OÖ. Lizenzbuch und eine Lizenz. Eine kostenlose
Lizenz ist bei einer Ausgabestelle erhältlich.
Kinder dürfen die Fischerei mit dieser kostenlosen Lizenz mit einer Angelrute und einem Köder
vom Ufer und Boot unter Aufsicht eines Fischereiberechtigten ausüben. (Nicht erlaubt ist
Hegenenfischen)
Alle Angaben sind ohne Gewähr!
Weitere Bestimmungen und Informationen erhalten Sie auf der Homepage des
Sportanglerbund Vöcklabruck : www.sab.at bzw. beim Kauf der Fischerkarte.
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